Rheumatologie

Der Gelenkschutz gilt als ein übergeordnetes Prinzip der Behandlung und sollte die therapeutischen Maßnahmen immer einleiten. Er ist im Wesen eine vorbeugende Maßnahme, entfaltet seine Wirksamkeit also am ehesten, wenn der Patient schon zu Beginn der Erkrankung darin geschult wird. Alle weiteren Behandlungsmaßnahmen sollen dann auf der Basis seiner Regeln durchgeführt werden.

Unser grundlegendes Behandlungsprogramm

  • Unterweisung in die Regeln des Gelenkschutzes
  • Erhaltung und Verbesserung der Beweglichkeit
  • Vermeidung und Verminderung von Fehlstellungen, Fehlbewegungen und Kontrakturen in den Gelenken
  • Kräftigung der Muskulatur und Stabilisation von Gelenken
  • Erarbeitung von Kompensationsstrategien
  • Versorgung mit stützenden und funktionsverbessernden Schienen
  • Hilfsmittelberatung und Training der alltagsrelevanten Tätigkeiten
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